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Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
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Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
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Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
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Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
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Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
„Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben“, wusste schon Oscar Wilde und um diesem Anspruch gerecht zu werden, braucht man die richtige Unterstützung – durch den passenden Gesundheitsschutz. Glücklicherweise kann diesen mittlerweile jeder erhalten, wenn man nur weiß, wie man vorgehen muss.
In dem folgenden Video verraten wir Dir, wie Du eine Versorgung erhältst, die genau zu Deinen Bedürfnissen passt, so dass Du Deiner „Pflicht“ nachkommen kannst.
Nimm Dir kurz Zeit und erfahre, auf welchem Weg Du das höchste Gut in Deinem Leben – Deine Gesundheit – schützt:
Wenn Sie Ihre individuelle Gesundheits-Strategie mit uns entwickeln möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Im Jahr 2017 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung erneut steigen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen grafisch aufbereitet:
Wichtige Fakten:
• Der durchschnittliche Höchstbeitrag für kinderlose GKV-Mitglieder wächst auf 815,62 Euro
• Die Erhöhung von 29,56 Euro (3,76%) fällt im „Wahljahr 2017“ moderat aus, da der GKV- Zusatzbeitrag nicht steigt
• Der GKV-Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1% ist nicht paritätisch ausfinanziert und somit vom Arbeitnehmer alleine zu leisten.