Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen. Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden. Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
Für viele Menschen klingt das nach einem perfekten Winterurlaub. Doch wenn der Urlaub ein voller Erfolg werden soll, ist gute Vorbereitung gefragt. Das beginnt bei der körperlichen Fitness. Gezielte Übungen im Vorfeld können helfen, Beweglichkeit und Koordination zu steigern. Experten raten, damit bereits sechs bis acht Wochen vor dem Urlaub zu starten. Das Training verbessert die Kondition, sorgt für mehr Urlaubsspaß und senkt zugleich das Risiko für einen schweren Unfall.
- Skiausrüstung kaufen oder leihen?
Ob sich die Anschaffung einer eigenen Skiausrüstung lohnt, entscheidet sich unter anderem an der geplanten Urlaubsdauer. Schon ab zehn Tagen können sich eigene Skier rechnen, so ein Fachmann vom Deutschen Skiverband DSV. Die Auswahl der passenden Länge hänge aber nur bedingt von der Körpergröße ab. Entscheidend für die richtige Wahl seien vielmehr Fahrkönnen, das Gelände sowie die bevorzugte Geschwindigkeit, sagen Experten. - Bei Reisen ins Ausland Auslandsreisekrankenversicherung nicht vergessen!
Geht die Urlaubsreise ins Ausland, gehört auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Die übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, den Aufenthalt im Krankenhaus und einen medizinisch angebrachten Rücktransport nach Deutschland. Wichtig ist, dass die Police neben den Arzt- und Behandlungskosten auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernimmt. Denn gerade ein Bergeinsatz kann ins Geld gehen. 80 Euro pro Minute für einen Hubschrauber sind keine Seltenheit.
Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt aber nicht nur bei einem Ski-Unfall. Auch eine Lebensmittelvergiftung, der umgeknickte Fuß bei einer Wanderung und andere Widrigkeiten sind versichert. Und das Beste: In der Regel gilt der Versicherungsschutz für ein ganzes Jahr, also auch im Sommerurlaub oder beim privaten City-Trip ins Ausland. Damit ist dieser Vertrag einer Kurzfristpolice, die zum Beispiel spontan auf dem Weg zur Skipiste abgeschlossen wird, deutlich überlegen. - Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, schützt Sie die Privathaftpflicht.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, wenn er Dritten Schaden zugefügt hat. Wenn beispielsweise ein Snowboard sich verselbständigt und dabei jemanden verletzt, greift die Haftpflichtversicherung. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zum Leistungsspektrum dieser Police. Wichtig ist es hier, auch seine Kinder unbedingt in die private Haftpflichtversicherung mit einzuschließen. Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder deliktunfähig, also durch eigenes Handeln nicht strafbar zu machen. Wenn Kinder unter sieben Jahren beispielsweise mit dem Schlitten fremdes Eigentum beschädigen, muss die Privathaftpflicht nicht automatisch leisten. Haben die Eltern hingegen ihre Aufsichtspflicht verletzt, werden sie zur Rechenschaft gezogen und haften somit für die durch das Kind verursachten Schäden. In eben solchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht. - Für den schlimmsten Fall: die Unfallversicherung zahlt bei Invalidität.
Eine weitere unabdingbare Versicherung für Skifahrer ist die Unfallversicherung, die schwere Unfälle abdeckt, welche eine Invalidität zur Folge haben. Im Schadensfall kann der Versicherte entweder eine Rente in Anspruch nehmen oder eine Einmalzahlung wählen. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten bestimmte Aspekte beachtet werden: So sollten Rettungs- und Bergungskosten in der Police enthalten sein. Auch zusätzliche Reha-Leistungen erweisen sich im Schadensfall als sinnvoll. Mit Assistance-Leistungen erhält man nach einem Unfall Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.